Jugendschutzgesetz nicht vergessen!

New Generation Advertising

Hat eine Homepage erotische Inhalt, ist ein Jugendschutzbeauftragter erforderlich. Das besagt das Gesetz. Viele Betreiber von Homepage mag das nicht interessieren, da sie keine erotischen Inhalte anbieten. Aber Jugendschutz ist trotzdem wichtig. Auch für Betreiber von Restaurant und gewissen Geschäften, wie z.B. einem Tattoo-Studio. Denn überall, wo es laut Gesetz Einschränkungen bezüglich Kinder oder Jugendliche gibt, muss ein Jugendschutzgesetz aushängen.

In einer Gaststätte darf z.B. Alkohol nicht an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren ausgeschenkt werden, brandweinhaltige Getränke sogar erst ab 18 Jahren. Und genau dafür muss ein Aushang erfolgen, damit sich jeder schnell über die wichtigsten Fakten des Jugendschutzgesetzes informieren kann. Dazu kommt noch, dass auch stets die aktuelle Version dieses Gesetztes aushängen muss. Teilweise gibt es wohl auch Behörden, die ein komplette Jugendschutzgesetz in einer Gaststätte vorrätig sehen wollen. Das sind 15 Seiten, wir empfehlen unseren Kunden immer, dieses Ausdruck in einer Schublade aufzubewaren und bei Verlangen vorzeigen zu können. Ausgehängt werden muss aber nur ein Auszug.

Bei uns bekommen Sie ein einlaminiertes Jugendschutzgesetz zum Aushang im Format DIN A4, mit ihrem Logo drauf. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch ein Aluminiumschild mit glänzendem oder weißen Hintergrund (frei wählbares Format, z.B. DIN A3) mit dem entsprechenden Text. Auch für viele Restaurant- oder Hotelbetreiber interessant: ein Messe-Kalender für die Städte Köln oder Düsseldorf, damit man schon vorher weiß, an welchen Tagen sicherlich mehr los sein wird.

Gaststätten benötigen für das Gesundheitsamt entsprechende Nachweise über Sauberkeitskontrollen und Einarbeitungen von neuen Mitarbeitern. Auch diese Formular können wir für Sie in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt erstellen und ihnen zur Verfügung stellen.