Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die in Unternehmen – besonders im Bereich Medien, Internet oder Erotikangebote – dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten geschützt werden.
Wann braucht man einen Jugendschutzbeauftragten?
Nach deutschem Jugendschutzgesetz (§ 7 JMStV) ist er verpflichtend, wenn ein Anbieter:
– entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte verbreitet (z. B. Erotik, Gewalt, Glücksspiel),
– regelmäßig Inhalte online stellt, die nicht für alle Altersgruppen geeignet sind.
Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden können einen externen Beauftragten benennen.
Aufgaben eines Jugendschutzbeauftragten:
– Inhalte prüfen und klassifizieren
– Sicherstellen, dass Altersfreigaben, Zugangssperren und Filter funktionieren
– Beratung der Geschäftsleitung zu gesetzlichen Vorgaben
– Ansprechpartner für Nutzer, Eltern und Behörden
Wer darf Jugendschutzbeauftragter sein?
– Muss sachkundig und zuverlässig sein (z. B. Kenntnisse im Medienrecht, Jugendschutz, Datenschutz)
– Kann intern oder extern sein (z. B. spezialisierte Agenturen bieten diesen Service an)
Fazit: Ein Jugendschutzbeauftragter schützt das Unternehmen rechtlich und sorgt dafür, dass gesetzliche Pflichten im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten eingehalten werden.


