Jugendschutz

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Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die in Unternehmen – besonders im Bereich Medien, Internet oder Erotikangebote – dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten geschützt werden.

Wann braucht man einen Jugendschutzbeauftragten?

Nach deutschem Jugendschutzgesetz (§ 7 JMStV) ist er verpflichtend, wenn ein Anbieter:

– entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte verbreitet (z. B. Erotik, Gewalt, Glücksspiel),
– regelmäßig Inhalte online stellt, die nicht für alle Altersgruppen geeignet sind.

Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden können einen externen Beauftragten benennen.

Aufgaben eines Jugendschutzbeauftragten:

– Inhalte prüfen und klassifizieren
– Sicherstellen, dass Altersfreigaben, Zugangssperren und Filter funktionieren
– Beratung der Geschäftsleitung zu gesetzlichen Vorgaben
– Ansprechpartner für Nutzer, Eltern und Behörden

Wer darf Jugendschutzbeauftragter sein?

– Muss sachkundig und zuverlässig sein (z. B. Kenntnisse im Medienrecht, Jugendschutz, Datenschutz)
– Kann intern oder extern sein (z. B. spezialisierte Agenturen bieten diesen Service an)

Fazit: Ein Jugendschutzbeauftragter schützt das Unternehmen rechtlich und sorgt dafür, dass gesetzliche Pflichten im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten eingehalten werden.